Fahren mit 17

Link zu Begleitetes-Fahren

Fahrschulausbildung

 ab 16 1/2 Jahren -  Für den Fahrschüler ein Jahr früher als bisher

- mit 17 Jahren -

Dann auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis.

Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer.

Das Fahren ist nur zusammen mit der Begleitperson erlaubt.

Der Geltungsbereich der Prüfbescheinigung ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

Voraussetzungen für Begleiter (mindestens eine namentlich benannte Person)

Möglich bis zu 5 Begleiter zu benennen mit den Mindestkriterien

Mindestens 30 Jahre alt

Seit mindestens 5 Jahren Fahrerlaubnis der Klasse B

Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Empfohlen wird die Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger

und Begleiter (vor der praktischen Fahrprüfung) 

- ab 18 Jahren -

Unbeschränkte Fahrerlaubnis

Aushändigung des EU-Kartenführerscheins