Link zu Begleitetes-Fahren
ab 16 1/2 Jahren - Für den Fahrschüler ein Jahr früher als bisher
- mit 17 Jahren -
Dann auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis.
Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Das Fahren ist nur zusammen mit der Begleitperson erlaubt.
Der Geltungsbereich der Prüfbescheinigung ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Möglich bis zu 5 Begleiter zu benennen mit den Mindestkriterien
Mindestens 30 Jahre alt
Seit mindestens 5 Jahren Fahrerlaubnis der Klasse B
Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Empfohlen wird die Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger
und Begleiter (vor der praktischen Fahrprüfung)
- ab 18 Jahren -
Unbeschränkte Fahrerlaubnis
Aushändigung des EU-Kartenführerscheins